Vorwort
§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Altenmarkt im Pongau und Flachgau (Anm.: richtig: Flachau) bestehende Standesamtsverband Altenmarkt im Pongau wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom bisherigen Standesamtsverband geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Altenmarkt im Pongau weiterzuführen.