LandesrechtSalzburgVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Altenmarkt im Pongau

Auflösung des Standesamtsverbandes Altenmarkt im Pongau

In Kraft seit 31. Dezember 1986
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Altenmarkt im Pongau und Flachgau (Anm.: richtig: Flachau) bestehende Standesamtsverband Altenmarkt im Pongau wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom bisherigen Standesamtsverband geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Altenmarkt im Pongau weiterzuführen.