Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 19. April 1979, LGBl. Nr. 44, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Lande Salzburg festgelegt werden, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 26/1981 außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise