Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden im Land Salzburg die Einzugsgebiete (§ 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975) der Wildbäche und Lawinen, die in den die beiden Anlagen zu dieser Verordnung bildenden Verzeichnissen enthalten sind, mit den gegebenenfalls ausdrücklich angeführten Grenzen festgelegt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise