Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden im Land Salzburg die Einzugsgebiete (§ 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975) der Wildbäche und Lawinen, die in den die beiden Anlagen zu dieser Verordnung bildenden Verzeichnissen enthalten sind, mit den gegebenenfalls ausdrücklich angeführten Grenzen festgelegt.
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