§ 8
(1) In den Thermalbadekabinen dürfen keine elektrischen Schalter und Steckdosen installiert werden. Elektrogeräte müssen direkt an das Stromnetz angeschlossen sein.
(2) In einer von der Thermalbadewanne aus leicht erreichbaren Entfernung ist ein Auslöser für eine Signalanlage zu installieren, die ein akustisches und optisches Dauersignal abgibt und nur vom geschulten Badepersonal abgeschaltet werden kann.
(3) In jeder Thermalbadekabine sind ein geeichtes Badethermometer sowie eine signalgebende Uhr bereitzuhalten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise