Erste-Hilfe-Kasten
§ 13
In der Thermalbadeeinrichtung ist ein Erste-Hilfe-Kasten fest aufzustellen. Die Mindestausstattung hat der ÖNORM Z 1020 - Verbandskästen für Betriebe und Einzelschutzräume, Anforderungen, Inhalt, Prüfung, Normkennzeichnung, Ausgabe August 1983 - zu entsprechen und ist vom Betreiber der Kureinrichtung ständig zu ergänzen. Über die Mindestausstattung ist innen an gut sichtbarer Stelle eine Aufstellung anzubringen.
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