LandesrechtSalzburgVerordnungenÜbertragung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Übertragung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

In Kraft seit 01. Juni 1983
Up-to-date

§ 1

Der Stadtgemeinde Salzburg wird die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in ihrem Gebiet übertragen.