Die Grenzen der Außenzonen und der Kernzonen des Nationalparkes Hohe Tauern sind in Lageplänen im Maßstab 1 : 5000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St Johann im Pongau und Tamsweg sowie bei den Gemeinden Bramberg am Wildkogel, Fusch an der Großglocknerstraße, Hollersbach, Kaprun, Krimml, Mittersill, Neukirchen am Großvenediger, Rauris, Uttendorf, Wald im Pinzgau, Badgastein, Hüttschlag und Muhr während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 2 AVG 1950) zur allgemeinen Einsicht auf.
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