Die Grenzen des Nationalparkes Hohe Tauern, die in den im § 3 genannten Lageplänen festgelegt sind, verlaufen im wesentlichen wie folgt:
a) Der westliche Teil des Nationalparkes Hohe Tauern wird im Westen durch die Landesgrenze zu Tirol, im Süden durch die Staatsgrenze zu Italien sowie durch die Landesgrenze zu Tirol und im Osten durch eine Grenze gebildet, die Teile des Felbertales in den Nationalpark einbezieht und in ihrem übrigen Verlauf der Gemeindegrenze zwischen Hollersbach und Mittersill folgt. Im Norden verläuft die Grenze ausgehend vom Sonntagskar an der Landesgrenze zu Tirol nach Osten, quert nördlich der Trissl Alm das Wildgerlostal, steigt auf zur Schneckenscharte, quert das Krimmler Achental unterhalb des Unteren Achenfalls, umschließt an den Nordabhängen des Rabenkogels Teile der Gemeinde Wald im Pinzgau und erreicht auf diesem Gipfel die Gemeindegrenze von Neukirchen am Großvenediger. Von hier verläuft die Grenze taleinwärts und quert südlich des Hopffeldbodens den Obersulzbach, verläuft dann talauswärts und anschließend nach Osten zum Sulzbach Fall im Untersulzbachtal. Von hier verläuft die Grenze taleinwärts, quert in einer Meereshöhe von etwa 1100 m den Untersulzbach, biegt in nördliche Richtung ab, umfaßt auf ihrem Weg nach Osten große Teile der Wildalm und erreicht am Gamskogel die Gemeindegrenze gegen Bramberg am Wildkogel. Von hier aus verläuft die Grenze in östlicher Richtung, quert etwa 1700 m südlich des Gasthauses Klause den Habach, zieht vom Nordufer des Karsees nach Nordosten und erreicht bei der Gehr Alm auf etwa 1650 m Meereshöhe die Gemeindegrenze gegen Hollersbach. Nach der Querung des Hollersbaches bei der Mündung des Scharn Baches in denselben steigt die Grenze unter Einschluß der Roßalm zum Pihapper Spitz, wo sie sich mit der östlichen Begrenzung des Westteiles des Schutzgebietes trifft. Die Abgrenzung zwischen der Außenzone und der Kernzone verläuft in dem oben beschriebenen Gebiet wie folgt: Im Gemeindegebiet von Krimml wird das Wildgerlostal im Talschluß auf einer Seehöhe von etwa l900 m gequert, im Krimmler Achental erstreckt sich die Außenzone fingerförmig nach Süden bis hinter die Innere Kees Alm. Im Gemeindegebiet von Neukirchen am Großvenediger umfaßt die Außenzone den Talboden des Obersulzbachtales bis einschließlich des Oberen Keesbodens, im Untersulzbachtal bis etwa 500 m unterhalb der Ascham Alm. Im Gemeindegebiet von Bramberg am Wildkogel erstreckt sich die Außenzone bis etwa 2000 m südlich der Moar Alm. Im Gemeindegebiet von Hollersbach umfaßt die Außenzone den Talboden und wesentliche Teile der Ostflanke des Hollersbachtales bis zur Hinteren Ofner Alm. Im Gemeindegebiet von Mittersill umfaßt die Außenzone im Felbertal Teile der Vorhof Alm und der Hintersee Alm. Die Ostflanke des Bergkammes zwischen dem Hollersbachtal und dem Felbertal im Bereich zwischen Hohem Herd und Tauernkogel bildet bis in die Talebene zur Hintersee Alm einen Bestandteil der Kernzone.
b) Der östliche Teil des Nationalparks Hohe Tauern wird im Westen durch die Granatspitze und die ihr nach Norden vorgelagerten Berge abgegrenzt, im Süden durch die Landesgrenze zu Tirol und Kärnten. Im Osten verläuft die Grenze ausgehend vom Kleinen Hafner zur Haderling Spitze, wobei der Obere Rotgüldensee eingeschlossen wird, und von dort weiter zur Frisching Höhe. Im Norden beginnt die Grenze auf der Steinkarlhöhe (2036 m) zwischen Ödbach und Weißenbach (hinteres Stubachtal), schließt Teile des Wiegenwaldes und der Wiegenköpfe ein, verläuft südlich des Weißsees und östlich des Tauernmoossees und anschließend nach Norden bis zum Königsstuhl (2408 m), wo sie auf die Gemeindegrenze gegen Niedernsill trifft. Von hier nimmt die Grenze ihren Weg nach Südosten zum Kitzsteinhorn, zieht südlich des Stausees Mooserboden und östlich des Stausees Wasserfallboden und erreicht südlich des Imbachhorns die Gemeindegrenze zu Fusch an der Großglocknerstraße. Von hier verläuft die Grenze taleinwärts bis zum Talschluß des Käfertales und anschließend in Richtung Osten, wo sie in einer Seehöhe von etwa 2100 m auf die Großglockner-Hochalpenstraße trifft. Diese Straße ist mit dem beiderseits angrenzenden je 200 m breiten Landschaftsschutzgebiet Glocknerstraße nicht Teil des Nationalparks Hohe Tauern, wobei die Grenzen der Außen- und Kernzone beiderseits der Straße identisch sind und mit der Grenze des Landschaftsschutzgebietes zusammenfallen.
Von der Großglockner-Hochalpenstraße weg verläuft die Nationalparkgrenze an der orographisch rechten Talseite der Fuscher Ache talauswärts zum Weixel Bach bei Bad Fusch und von hier nach Osten zur Gemeindegrenze gegen Rauris. Die Seidlwinkl Ache wird zwischen Weichselbraun und Prässlerhäusel gequert. Anschließend verläuft die Grenze am orographisch rechten Ufer der Seidlwinkl Ache in Richtung Wörth. Hier wendet sich die Grenze in Richtung Süden, wobei sie im wesentlichen linksufrig parallel zur Hüttwinkel Ache läuft. Der Verlauf zwischen Bucheben und Wörth wird durch die alte Hüttwinkelstraße bestimmt. Der Talschluß des Rauriser Tales mit Teilen des Durchgang Waldes bildet einen Bestandteil des Nationalparks Hohe Tauern. Die Gemeindegrenze gegen Badgastein wird bei der Riffelscharte gequert. Im Talschluß des Gasteinertales verläuft die Grenze bogenförmig über die Kote Tauernleiten zum Kreuz Kogel und von dort weiter in nordöstlicher Richtung zum Anlauftal, das hinter dem Wirtshaus Marienstein gequert wird. Im weiteren Verlauf erreicht die Grenze das Kötschachtal, quert es und trifft auf die Gemeindegrenze gegen Hüttschlag, die in Höhe des Flugkopfes gequert wird. Hier wendet sich die Grenze in Richtung Südosten und folgt der Gemeindegrenze bis zum Kreuz Kogel. Von dort verläuft die Grenze nach Norden bis kurz vor den Kar Kogel, wendet sich dann nach Osten und verläuft, Teile des Talschlusses des Großarltales ausnehmend, über Schöderwacht zur Gemeindegrenze gegen Muhr und quert sie beim Murtörl. In gleicher Richtung verläuft die Grenze weiter bis zur Frisching Höhe, wo sie mit der Ostgrenze des Schutzgebietes zusammentrifft.
Die Abgrenzung zwischen der Außenzone und der Kernzone verläuft in dem oben beschriebenen Gebiet wie folgt:
Vom Maedelzkopf südlich des Weißsees bis zum Nordostrand des Tauernmoossees sind die Außen- und Kernzonengrenzen identisch. Von hier zweigt die Kernzonengrenze nach Osten ab, verläuft zwischen Hocheiser und Grieskogel und trifft südöstlich des Stausees Mooserboden wieder mit der Außenzonengrenze zusammen. In der Folge verlaufen beide Zonengrenzen wieder identisch nach Nordosten bis zum Messerfeldkopf (2442 m). Von dieser Stelle zieht die Kernzonengrenze nach Süden, quert den Hirzbach und erreicht in der Schmalzgrube in einer Höhe von etwa 1800 m das Fuscher Tal. Von hier verläuft sie an der orographisch linken Talseite des Fuscher Tales in wechselnder Höhenlage (1900 bis 2500 m) nach Süden, wo sie sich am Mainzer Weg in 2000 m Höhe mit der Außenzonengrenze trifft. Beide Grenzen verlaufen nun identisch um den Talschluß des Käfertales und ziehen vom Äußeren Bockkar - ab Höhenkote 2143 m getrennt - nach Osten zur Großglockner-Hochalpenstraße. Die Grenzen der Außen- und Kernzone sind beiderseits dieser Straße identisch und verlaufen entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Glocknerstraße. Auf der orographisch rechten Seite des Fuscher Tales verläuft die Kernzonengrenze von der Edelweißwand im Gebiet der Edelweißspitze nach Norden und erreicht am Gipfel des Schwarzkopfes (2764 m) die Grenze zur Gemeinde Rauris. Auf diesem Gemeindegebiet quert die Kernzonengrenze das Seidlwinkltal beim Rauriser Tauernhaus. Im Hüttwinkeltal spart die Kernzonengrenze die Almflächen des Krumltales - Kruml Alm und Rohrmoser Alm - aus, im Talschluß bei Kolm Saigurn biegt sie im Bereich des Naturfreundehauses-Neubau nach Südwesten ab und trifft in der Tramer Scharte auf die Landesgrenze gegen Kärnten.
Im Gebiet der Gemeinde Badgastein beginnt die Kernzonengrenze an der Herzog-Ernst-Spitze und verläuft nach Norden zur Riffelscharte. Im weiteren Verlauf sind Außen- und Kernzonengrenze identisch bis zum Wasserfall westlich der Langen Wand. Von hier verläuft die Kernzonengrenze taleinwärts, quert das Anlauftal in Höhe der Vorderen Radeck Alm und läuft an der orographisch linken Talseite wieder talauswärts bis zur Außenzonengrenze, die sie südwestlich des Feuersanges erreicht. Bis zum Hütten Kogel sind die Zonengrenzen dann wieder identisch. Von hier verläuft die Kernzonengrenze wieder taleinwärts, quert den Kötschach Bach nördlich der Hinteren Prossau, biegt zuerst nach Norden Richtung Grasleiten ab und wendet sich nordöstlich des Gasthofes Prossau wieder talauswärts zur Außenzonengrenze.
Im Bereich der Gemeinde Hüttschlag zweigt die Kernzonengrenze beim Mandlkopf von der Außenzonengrenze ab, verläuft in südöstlicher Richtung zum Marchkar, wendet dort nach Nordosten und quert beim Schöderhorn die Gemeindegrenze gegen Muhr. Hier verläuft die Kernzonengrenze weiter Richtung Frauennock, wendet sich nordwestlich des Frauennocks zur Außenzonengrenze und erreicht diese nordwestlich der Roßkar Lacke. Im weiteren Verlauf sind Außen- und Kernzonengrenze wieder identisch.
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