(1) Diese Verordnung gilt ab dem Schuljahr 1982/83.
(2) § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/1989 tritt mit dem Schuljahr 1989/1990 in Kraft.
(3) § 1 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 2 Z 1 und 4 und die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 84/2004 treten mit dem Schuljahr 2004/2005 in Kraft.
(4) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 43/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
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