(1) Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Seenschutzverordnung 1980, LGBl. Nr. 93, hinsichtlich des Grünwaldsees, des Krummschnabelsees und des Wildsees außer Kraft.
(3) Die §§ 1 Abs. 2, 1a und 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 47/2018 tritt mit 9. Mai 2018 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 wurden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
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