Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in Vorarlberg, die vom Land oder der Verwaltungsakademie Vorarlberg angeboten und durchgeführt werden, gebührt nur der Ersatz der Fahrtkosten mit einem Massenbeförderungsmittel.
*) Fassung LGBl.Nr. 53/2005
LRGV. · Landesreisegebührenverordnung
§ 10 § 10*)Aus- und Fortbildung in Vorarlberg
…§ 10*) Aus- und Fortbildung in Vorarlberg Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in Vorarlberg, die vom Land oder der Verwaltungsakademie Vorarlberg angeboten und durchgeführt werden…
§ 15 § 15*)Inkrafttreten
…§ 15*) Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesreisegebührenverordnung – LRGV., LGBl.Nr. 1/1977, in der Fassung LGBl.Nr. 4/1980, Nr. 8/1986, Nr. 52/ 1986, Nr. 9/1991, Nr. 14/1992, Nr. 30/1994, Nr…
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