§ 10 § 10*)Aus- und Fortbildung in Vorarlberg
In Kraft seit 01. Dezember 2005
Up-to-date
Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in Vorarlberg, die vom Land oder der Verwaltungsakademie Vorarlberg angeboten und durchgeführt werden, gebührt nur der Ersatz der Fahrtkosten mit einem Massenbeförderungsmittel.
*) Fassung LGBl.Nr. 53/2005
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