§ 5 § 5 Überprüfung — Verordnung betreffend das regionale Raumordnungsprogramm für die Region Ried im Innkreis
Rückverweise
Dieses Raumordnungsprogramm ist spätestens 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten dahingehend zu überprüfen, ob Änderungsgründe im Sinn des § 12 Oö. ROG 1994 vorliegen.
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