Art. 1 § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten — 6. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die 5. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung, LGBl. Nr. 93/2025, außer Kraft.
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