Rückverweise
Die Nationalparkgesellschaft hat durch regelmäßige wissenschaftliche Forschung und regelmäßiges wissenschaftliches Monitoring zu gewährleisten, dass jene Veränderungen und Prozesse aufgezeigt werden, die sich im Rahmen der Umsetzung der Managementpläne und durch die Einschränkung menschlichen Handelns auf Grund des gesetzlich festgelegten Prozessschutzes im Nationalpark ergeben und damit die Entwicklungen des Nationalparks insgesamt dokumentieren. Im Rahmen von Forschung und Monitoring sind im Einvernehmen mit der Nationalparkgesellschaft auch fischereiliche Maßnahmen zulässig. Forschung und Monitoring haben insbesondere folgende Bereiche zu umfassen:
1. Vegetationsdynamik und Naturraumentwicklung;
2. Bestandsentwicklung von Lebensraumtypen, Tier-, Pilz- und Pflanzenarten unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schutzgüter des Europaschutzgebiets „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“;
3. Verhalten von Wildtieren;
4. qualitative und quantitative Parameter von Gewässern und Quellen mit Einzugsgebiet im Nationalpark;
5. Jungwuchsmonitoring oder sonstige geeignete wissenschaftliche Methoden für das Wildtiermanagement;
6. qualitative und quantitative Parameter der Besucherinnen und Besucher und des Naturerlebnisangebots.
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