Rückverweise
Die Lenkung von Besucherinnen und Besuchern des Nationalparkgebiets soll nach folgenden Grundsätzen erfolgen:
1. Verbote sollen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Umfassende Informations- und Bildungsstrategien sollen dazu beitragen.
2. Aus Artenschutzgründen können durch die Nationalparkgesellschaft befristete Nutzungseinschränkungen ausgesprochen werden.
3. Die Besucherverteilung ist auf die ökologische Sensibilität der verschiedenen Lebensräume, Schutzziele und den Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ abzustimmen.
4. Die Informations- und Lenkungsmaßnahmen im Sachbereich Besucherlenkung haben auch aus dem Gesichtspunkt der vorbeugenden Verhütung von Waldbränden zu erfolgen.
Keine Verweise gefunden