LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Langbathseen und ihre Umgebung“ in der Gemeinde Ebensee am Traunsee als Naturschutzgebiet festgestellt werden§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 28. November 2025
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