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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Langbathseen und ihre Umgebung“ in der Gemeinde Ebensee am Traunsee als Naturschutzgebiet festgestellt werden
Anl. 2/1
Anl. 2/1
In Kraft seit 28. November 2025
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Anl. 2/1 — Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Langbathseen und ihre Umgebung“ in der Gemeinde Ebensee am Traunsee als Naturschutzgebiet festgestellt werden
Im Gesetz anzeigen
Anhänge
Anlage 2/1 - Koordinatenbezogene Darstellung - Teilbereich „Hinterer Langbathsee“ im GML-Standard
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