Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Untersuchungen und Veterinärkontrollen in Geflügel-Betrieben, Amtliche Veterinärnachrichten 2008/8b vom 1. August 2008, außer Kraft, sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben.
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