LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Rettungsbeitragsverordnung 2025

Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2025

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

§ 1 § 1 Beitragshöhe

Die Höhe des Rettungsbeitrags 2025 wird mit 11,68 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.

§ 2 § 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 29/2024, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2025 ereignet haben.