Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2025
Vorwort
§ 1 § 1 Beitragshöhe
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2025 wird mit 11,68 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
§ 2 § 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 29/2024, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2025 ereignet haben.