Vorwort
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2025 wird mit 11,68 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 29/2024, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2025 ereignet haben.