Diese Verordnung tritt mit 3. Juli 2025 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXIX. Gesetzgebungsperiode erlassen wird, LGBl. Nr. 88/2024, außer Kraft.
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