LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung betreffend die Widmung und Einreihung von Straßenabschnitten als Radhauptroute in den Gemeindegebieten von Linz, Leonding und Pasching

Verordnung betreffend die Widmung und Einreihung von Straßenabschnitten als Radhauptroute in den Gemeindegebieten von Linz, Leonding und Pasching

In Kraft seit 23. Mai 2025
Up-to-date

§ 1 § 1

Die neu herzustellende Straße RHR 9 „LILO-Radhauptroute“ wird für den Gemeingebrauch gewidmet und als Radhauptroute eingereiht, soweit die Trasse nicht über bestehende Straßen verläuft. Das Trassenband (grün gefärbt in beiliegenden Verordnungsplänen, Maßstab 1 : 2.000 - Anlagen 1 bis 7)

- beginnt an der Kärntnerstraße beim Linzer Hauptbahnhof,

- verläuft weiter auf der Waldeggstraße,

- der Klimtstraße,

- nordseitig entlang der Linzer Lokalbahnstrecke,

- mit einer Anbindung über den Füchslbach an den Bachweg,

- vorbei am Bahnhof Leonding Lb.,

- mit einer Ausästung nach Norden, um an die Landesstraße L1386 Leondinger Straße bei deren km 7,32 anzubinden,

- vorbei am Bahnhof Straßfeld,

- quert die Linzer Lokalbahn beim Bahnhof Bergham und verläuft dann südseitig entlang der Linzer Lokalbahnstrecke,

- vorbei am Bahnhof Am Dürrweg,

- vorbei am Bahnhof Rufling,

- schwenkt vom Parallelverlauf zur Linzer Lokalbahn nach Süden, um die Landesstraße L1381 Ochsenstraße bei deren km 1,55 zu unterführen,

- verläuft südseitig entlang der L1381 Ochsenstraße bis zu deren Ende und quert dort die Landesstraße L1390 Kürnbergstraße,

- schwenkt wieder in den Parallelverlauf zur Linzer Lokalbahn (südseitig) und

- endet beim Bahnhof Thurnharting.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Anl. 1

Anhänge

Anlage 1
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Anl. 2

Anhänge

Anlage 2
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Anl. 3

Anhänge

Anlage 3
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Anl. 4

Anhänge

Anlage 4
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Anl. 5

Anhänge

Anlage 5
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Anl. 6

Anhänge

Anlage 6
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Anl. 7

Anhänge

Anlage 7
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