Vorwort
§ 1 § 1
Die neu herzustellende Straße RHR 9 „LILO-Radhauptroute“ wird für den Gemeingebrauch gewidmet und als Radhauptroute eingereiht, soweit die Trasse nicht über bestehende Straßen verläuft. Das Trassenband (grün gefärbt in beiliegenden Verordnungsplänen, Maßstab 1 : 2.000 - Anlagen 1 bis 7)
- beginnt an der Kärntnerstraße beim Linzer Hauptbahnhof,
- verläuft weiter auf der Waldeggstraße,
- der Klimtstraße,
- nordseitig entlang der Linzer Lokalbahnstrecke,
- mit einer Anbindung über den Füchslbach an den Bachweg,
- vorbei am Bahnhof Leonding Lb.,
- mit einer Ausästung nach Norden, um an die Landesstraße L1386 Leondinger Straße bei deren km 7,32 anzubinden,
- vorbei am Bahnhof Straßfeld,
- quert die Linzer Lokalbahn beim Bahnhof Bergham und verläuft dann südseitig entlang der Linzer Lokalbahnstrecke,
- vorbei am Bahnhof Am Dürrweg,
- vorbei am Bahnhof Rufling,
- schwenkt vom Parallelverlauf zur Linzer Lokalbahn nach Süden, um die Landesstraße L1381 Ochsenstraße bei deren km 1,55 zu unterführen,
- verläuft südseitig entlang der L1381 Ochsenstraße bis zu deren Ende und quert dort die Landesstraße L1390 Kürnbergstraße,
- schwenkt wieder in den Parallelverlauf zur Linzer Lokalbahn (südseitig) und
- endet beim Bahnhof Thurnharting.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDFAnl. 2
Anhänge
Anlage 2PDFAnl. 3
Anhänge
Anlage 3PDFAnl. 4
Anhänge
Anlage 4PDFAnl. 5
Anhänge
Anlage 5PDFAnl. 6
Anhänge
Anlage 6PDFAnl. 7
Anhänge
Anlage 7PDF