Zur Sicherung des künftigen Wasserbedarfs im Versorgungsbereich des Wasserverbands Untere Gusen und der LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste wird das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet „St. Georgener Bucht“, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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