Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 5 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 5
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik, Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer; Erhalt oder Förderung naturnaher, lückiger Laubholz-Ufergehölzsäume |
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden | Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Erhalt der lokalen Standortbedingungen, insbesondere der Hydrologie, im Bestand und im Umfeld; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich) |
6510 Magere Flachland-Mähwiesen ( Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis ) | Bewirtschaftung in Form einer in der Regel zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts |
6520 Berg-Mähwiesen | Bewirtschaftung in Form einer zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts |
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore | Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Hochmoorvegetation); Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren; fakultative einmalige späte Mahd mit Entfernung des Mähguts und/oder Gehölzentfernung |
91D0* Moorwälder | Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben); Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze |
und
2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 6 genannten Pflanzenart zu gewährleisten
Tabelle 6
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
4094* Böhmischer Enzian ( Gentianella bohemica ) | Sicherstellung einer extensiven Flächenbewirtschaftung ohne Düngung (eine bis maximal zwei Nutzungen pro Jahr durch extensive Beweidung und/oder Mahd, wobei gilt: keine Mahd während der Blüte- bzw. Samenreifezeit [Mitte Juni bis Mitte Oktober]; zweite Mahd oder Nachbeweidung frühestens nach der Samenreife im Herbst) |
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