Es ist ganzjährig und dauerhaft am Ausleitungsbauwerk eine Restwassermenge abzugeben, die mindestens der Hälfte des mittleren Jahresniederwasserabflusses (MJNQt) des Gewässers oder, bei Gewässern mit einer Mittelwasserführung über 1 m³/s, mindestens einem Drittel von MJNQt entspricht und den niedrigsten (kleinsten) Tagesmittelabfluss des Gewässers (NQt) nicht unterschreitet. Von dieser Anforderung kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn nachgewiesen ist, dass die langfristige Einhaltung der Werte für den guten Zustand bzw., bei erheblich veränderten Wasserkörpern, für das gute ökologische Potential der biologischen Qualitätskomponenten auch bei Abgabe einer geringeren Restwassermenge gewährleistet ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise