Diese Verordnung tritt mit 24. Oktober 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung in der XXIX. Gesetzgebungsperiode erlassen wird, LGBl. Nr. 127/2023, außer Kraft.
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