LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über den Musterjagdpachtvertrag

Verordnung über den Musterjagdpachtvertrag

In Kraft seit 14. August 2024
Up-to-date

§ 1 § 1 Musterjagdpachtvertrag

Der Musterjagdpachtvertrag wird in der Anlage 1 und die möglichen vorgeprüften Zusatzvereinbarungen werden in der Anlage 2 dargestellt.

§ 2 § 2 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende Jagdpachtverträge gelten bis zum Ablauf ihrer Vertragsdauer bzw. bis zu deren behördlicher Auflösung oder sonstigem Ende als Jagdpachtverträge im Sinn dieser Verordnung.

Anl. 1

Anl. 2