LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über die Sanitätsgemeindeverbände§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 17. Mai 2024
Up-to-date

Die Sanitätsgemeindeverbände, deren Bezeichnung und deren Sitz werden gemäß der Anlage zu dieser Verordnung bestimmt.

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