(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Untere Traun“ als Europaschutzgebiet bezeichnet wird, LGBl. Nr. 37/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 68/2019, außer Kraft.
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