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Verordnung, mit der das Gebiet „Untere Traun“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für das einen Bestandteil dieses Gebiets ausmachende Gebiet „Unteres Traun- und Almtal“ erlassen wird
Anl. 2/7
Anl. 2/7
In Kraft seit 30. April 2024
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Anl. 2/7 — Verordnung, mit der das Gebiet „Untere Traun“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für das einen Bestandteil dieses Gebiets ausmachende Gebiet „Unteres Traun- und Almtal“ erlassen wird
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Anhänge
Anlage 2/7 - Teilplan
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