LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das „Frankinger Moos“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 8

§ 8§ 8Inkrafttreten

In Kraft seit 08. Dezember 2023
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

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