LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das „Frankinger Moos“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 5

§ 5§ 5Ziel des Landschaftspflegeplans

In Kraft seit 08. Dezember 2023
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