(1) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Plan im Maßstab 1 : 2.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet „Frankinger Moos“ umfasst unter anderem das gesamte Gebiet, das von der Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Frankinger Moos“ in den Gemeinden Franking und Moosdorf als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 25/2005, erfasst ist.
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