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Verordnung, mit der das „Frankinger Moos“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Anl. 2/1
Anl. 2/1
In Kraft seit 08. Dezember 2023
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Anl. 2/1 — Verordnung, mit der das „Frankinger Moos“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Anlage 2/1 - Koordinatenbezogene Darstellung der Außengrenzen des Europaschutzgebiets „Frankinger Moos“ im GML-Standard
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