(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. August 1965, womit zum Schutze der Wasserversorgungsanlage der Stadt Steyr ein Grundwasserschongebiet bestimmt wurde, LGBl. Nr. 40/1965, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr.102/1999, außer Kraft.
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