(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Verordnungsblatt der Bildungsdirektion in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Bau- und Einrichtungsverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen 2017, LGBl. Nr. 19/2017, außer Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.
(2) Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine Betriebsbewilligung bzw. eine Bauplan- und/oder (unbefristete) Verwendungsbewilligung aufweisen, gelten als nach den Bestimmungen dieser Verordnung bewilligt.
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