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Verordnung über die Höhe des Sitzungsgeldes, der Reisekosten sowie der Barauslagen der Mitglieder des Oberösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates
§ 3
§ 3 § 3Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2023
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§ 3 § 3Inkrafttreten — Verordnung über die Höhe des Sitzungsgeldes, der Reisekosten sowie der Barauslagen der Mitglieder des Oberösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
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