LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über die Höhe des Sitzungsgeldes, der Reisekosten sowie der Barauslagen der Mitglieder des Oberösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates§ 2

§ 2§ 2Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen

In Kraft seit 01. Januar 2023
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