§ 2 § 2Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen — Verordnung über die Höhe des Sitzungsgeldes, der Reisekosten sowie der Barauslagen der Mitglieder des Oberösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates
Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein jährlich anzuweisen. Die Vergütung und Erstattung für die bereits stattgefundenen vier Sitzungen sind bis zum 30. April 2023 anzuweisen.