(1) Den Mitgliedern des Oberösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt für jeden Kalendertag, an dem sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 300 Euro. Für Vorbereitung, Sitzungsführung und Nachbereitung erhöht sich das Sitzungsgeld für das vorsitzführende Mitglied auf 500 Euro. Durch diese Vergütung ist sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.
(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben für diese Sitzungen weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen (wie insbesondere Kopierkosten). Hinsichtlich der Vergütung der Reisekosten gilt § 4 Z 1 Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift sinngemäß.
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