(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 16. März 1987, LGBl. Nr. 14/1987, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 106/1996, außer Kraft.
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