Zum Schutz der bestehenden öffentlichen Wasserversorgungsanlagen in den Marktgemeinden Feldkirchen an der Donau und Ottensheim sowie in den Gemeinden Goldwörth und Walding und zur Sicherung der künftigen Wasserversorgung wird das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet „Nördliches Eferdinger Becken“, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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