Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Tanner Moor“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
1. der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1)
Tabelle 1
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“) | Bezeichnung des Lebensraums |
7120 | Noch renaturierungsfähige degradierte Hoch-moore |
91D0* | Moorwald |
9410 | Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder |
und
2. der in der Tabelle 2 angeführten Tierart des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und deren Lebensraums
Tabelle 2
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeich-nung einer prioritären Art mit einem „*“) | Bezeichnung der Art | Beschreibung des Lebensraums |
1914* | Hochmoorlaufkäfer (Carabus menetriesi pacholei) | Torfmoosvegetation der Hoch- und Übergangsmoore, morsche Baum-stümpfe im Randbereich der Moore für Überwinterung |
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