§ 3 § 3 — Verordnung, mit der der „Nussensee“ in der Stadtgemeinde Bad Ischl als Naturschutzgebiet festgestellt wird
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Seen-Naturschutzgebieteverordnung, LGBl. Nr. 9/1965, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2021, hinsichtlich des Nussensees außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden