LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das Gebiet „Tuffquelle und Hangwald in Loiben“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 7

§ 7§ 7Verweisungen

In Kraft seit 01. Oktober 2021
Up-to-date