Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 2
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) | Sicherung der ungestörten Hydrologie und Trophie |
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) | Nutzungsverzicht; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Förderung gesellschafts-typischer Gehölze |
9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschafts-typischer Gehölze |
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