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Verordnung, mit der die „Kalktuffquelle in Vorderstoder“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
§ 4
§ 4 § 4Erlaubte Maßnahmen
In Kraft seit 01. Oktober 2021
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§ 4 § 4Erlaubte Maßnahmen — Verordnung, mit der die „Kalktuffquelle in Vorderstoder“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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