Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Oberösterreich
Verordnungen
Verordnung, mit der die „Kalktuffquelle in Vorderstoder“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
§ 4
§ 4 § 4Erlaubte Maßnahmen
In Kraft seit 01. Oktober 2021
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 4 § 4Erlaubte Maßnahmen — Verordnung, mit der die „Kalktuffquelle in Vorderstoder“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Rückverweise