(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Betriebsordnung für das Taxi-Gewerbe und Mietwagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen in Oberösterreich, LGBl. Nr. 94/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 9/2018, außer Kraft.
(2) Abweichend von Abs. 1 tritt § 8 mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(3) Abweichend von Abs. 1 tritt § 16 mit 1. Jänner 2026 in Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 111/2023)
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