Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder die Mitfahrenden gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für
1. Betrunkene;
2. Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände, Stoffe oder Waffen mit sich führen, sofern sie nicht zu den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zählen;
3. Personen, die die Lenkerin oder den Lenker beschimpfen, im Kraftfahrzeug randalieren oder das Kraftfahrzeug beschädigen;
4. Personen, die das Kraftfahrzeug beschmutzen.
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