LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Taxi-Betriebsordnung§ 22

§ 22§ 22

In Kraft seit 15. Mai 2021
Up-to-date

Das Umherfahren, um Fahrgäste zu gewinnen und das aktive Anwerben von Fahrgästen ist nicht gestattet. Die Lenkerin oder der Lenker ist jedoch berechtigt, Fahrgäste aufzunehmen, die sie oder ihn bei der Fahrt zu einem Taxistandplatz anhalten.

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