Vorwort
Artikel I
Art. 1
Für die Veranstaltungsanzeige gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz ist das aus der Anlage ersichtliche Formular zu verwenden.
Artikel II
Art. 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Veranstaltungs-Formularverordnung 2019, LGBl. Nr. 28/2019, außer Kraft.