(1) Diese Verordnung tritt mit 16. Juni 2021 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplans, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2016), LGBI. Nr. 26/2016, außer Kraft.
(3) Für Änderungen eines bereits vor dem 16. Juni 2021 im Gemeinderat beschlossenen örtlichen Entwicklungskonzepts sind die Planzeichen gemäß der Anlage 2 der Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne, LGBl. Nr. 26/2016, weiter zu verwenden.
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